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In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einschalten?
Wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird
Beim Fahren auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Dämmerung oder Dunkelheit ist es wichtig, dass Fahrzeugführer die Sichtbarkeit ihres Fahrzeugs sichern, um Unfälle zu vermeiden. Wenn ein Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird, ist das Einschalten der Begrenzungsleuchten (Standlicht) notwendig, um anderen Verkehrsteilnehmern das geparkte Fahrzeug sichtbar zu machen.
Die Regel besagt, dass an schlecht beleuchteten Orten oder auf Straßen ohne ausreichende Beleuchtung besondere Vorsicht geboten ist. In solchen Fällen sollte man das Standlicht einschalten, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug auch in der Dunkelheit für andere erkennbar bleibt.
Die Antwortoption, die besagt, dass man bei Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung lediglich das Standlicht benötigt, ist nicht korrekt. Bei derart beleuchteten Straßen reicht es normalerweise aus, die Scheinwerfer einzuschalten. Das Tragen des Standlichts allein wäre in diesen Situationen nicht ausreichend.
Es ist wichtig, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen, um die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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