Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einschalten?
Wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird
Beim Fahren auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Dämmerung oder Dunkelheit muss grundsätzlich mindestens das Abblendlicht eingeschaltet werden, wenn Sie fahren. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird. In diesem Fall reicht es aus, nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einzuschalten, um das abgestellte Fahrzeug sichtbar zu machen. Das Standlicht ist weniger stark als das Abblendlicht und eignet sich nur zum Parken, nicht zum Fahren. Auf Straßen mit ausreichender Beleuchtung müssen Sie trotzdem das Abblendlicht verwenden, da das Standlicht nicht ausreicht, um Ihre eigene Sicht zu verbessern.
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